Versicherung & Erstattung
Doc-Mallorca rechnet privatärztlich gegen Privatrechnung ab. Wie die Kosten erstattet werden, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem Tarif ab. Diese Seite erklärt die grundsätzlichen Wege und beschreibt, was Sie für die Einreichung bei Ihrem Versicherer brauchen.
Drei Wege zur Erstattung
Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben (z. B. als Jahres-Tarif oder als Reisepaket Ihrer Krankenkasse), können Sie die Privatrechnung dort einreichen. Ob, in welcher Höhe und mit welchem Selbstbehalt eine Erstattung erfolgt, entscheidet Ihr Tarif. Bitte vor Reisebeginn prüfen.
Privat krankenvollversicherte Patienten reichen die Rechnung bei ihrer PKV ein. Auslandsleistungen sind in den meisten Tarifen enthalten — bitte Tarifbedingungen prüfen, insbesondere bezüglich Selbstbehalt und erforderlicher Rechnungsformate.
Gesetzlich Versicherte können nach § 13 Abs. 4 SGB V bei ihrer Kasse einen Antrag auf Kostenerstattung für ärztliche Auslandsbehandlungen stellen. Erstattet wird höchstens der Betrag, der bei vergleichbarer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Über Erfolg und Höhe der Erstattung entscheidet die Krankenkasse.
Beispiele für deutsche Reisekrankenversicherer (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Wertung): ADAC, Allianz, ERGO, AXA, HanseMerkur, Würzburger, DKV, BARMER und andere. Die konkrete Erstattungspraxis erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Tarif.
Was die Privatrechnung enthält
Sie erhalten nach dem Hausbesuch eine digitale Privatrechnung als PDF per E-Mail — direkt im Anschluss oder spätestens am Folgetag. Die Rechnung ist GOÄ-konform formatiert und enthält alle Pflichtangaben für die Einreichung bei Ihrer Versicherung:
So läuft es ab
Anamnese, Untersuchung, Behandlung vor Ort im Hotel, Apartment oder auf der Yacht.
Sie erhalten die GOÄ-formatierte Rechnung als PDF — direkt nach dem Hausbesuch oder am Folgetag.
Sie zahlen direkt nach dem Hausbesuch per Kreditkarte oder EC-Karte (mobiles Kartenterminal). Parallel reichen Sie die PDF-Rechnung bei Ihrer Versicherung ein (Online-Portal, App oder Post).
Die Versicherung prüft den Antrag und erstattet entsprechend Ihrem Tarif. Bei Teil-Erstattung oder Ablehnung: Begründung bei Ihrer Versicherung anfordern, ggf. Widerspruch mit ergänzender ärztlicher Stellungnahme.
Häufige Fragen zur Erstattung
Sie erhalten von mir die digitale Privatrechnung als PDF per E-Mail — direkt nach dem Hausbesuch oder spätestens am Folgetag. Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein (Online-Portal, App oder Post) zusammen mit dem ausgefüllten Schadenformular. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Ihrem Versicherer.
Die EHIC deckt grundsätzlich Behandlungen in öffentlichen spanischen Einrichtungen (Centro de Salud, öffentliches Krankenhaus) ab — nicht privatärztliche Hausbesuche. Für eine privatärztliche Behandlung wie bei Doc-Mallorca ist die EHIC nicht das passende Instrument. Bitte mit Ihrer Krankenkasse und Reisekrankenversicherung klären.
Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenvollversicherung ärztliche Behandlungen im Ausland übernimmt, hängt vom konkreten Tarif ab. Bitte vor der Reise Ihren Tarif prüfen oder direkt bei Ihrer PKV erfragen, ob Auslandsleistungen enthalten sind, ob es Selbstbehalts-Regeln gibt und welche Form der Rechnung verlangt wird.
Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen im EU-Ausland beantragen. Nach § 13 Abs. 4 SGB V erstattet die Kasse höchstens den Betrag, der bei vergleichbarer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung im Einzelfall erfolgt, entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse.
Aktuell nein. Doc-Mallorca rechnet privatärztlich gegen Privatrechnung ab — Sie zahlen die Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein. Eine Direktabrechnung („Cashless") ist bei privatärztlichen Hausbesuchen im Ausland nicht etabliert.
Mögliche Gründe können Selbstbehalt im Tarif, Tageshöchstgrenzen oder fehlende Indikationsangaben sein. Bei einer Ablehnung oder Teil-Erstattung: zuerst die Begründung bei Ihrer Versicherung anfordern, dann ggf. Widerspruch einlegen. Auf Anfrage liefere ich eine ergänzende ärztliche Stellungnahme zur Diagnose oder einen erweiterten Befundbericht.
Patientendaten, Behandlungsdatum und -uhrzeit, Behandlungsort, Anamnese (kurz), Diagnose mit ICD-10-Code, Leistungspositionen mit GOÄ-Ziffern (sofern anwendbar) oder als Pauschal-Position für den Hausbesuch, Einzelpreise und Gesamtbetrag in Euro, USt-ID, Bankverbindung. Die Rechnung ist GOÄ-formatiert für die Vorlage bei deutschen Versicherern.
Sie können den Hausbesuch trotzdem buchen — die Kosten tragen Sie dann zunächst selbst. Eine nachträgliche Erstattung können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (§ 13 Abs. 4 SGB V) oder Krankenvollversicherung beantragen — Erfolg und Höhe sind tarif- und einzelfallabhängig. Für Vielreisende kann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll sein.
Schreiben Sie mir bei Fragen zur Rechnung oder Befundunterlagen — bei tarif- oder erstattungsspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherer.