Anerkennung · Ministerio de Sanidad
Ärztliche Qualifikation in Spanien anerkannt.
Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026
Die spanische Anerkennung meiner ärztlichen Qualifikation ist eine behördliche Berufsanerkennung nach EU-Recht, die meine deutsche Approbation von 2021 für die Ausübung des Arztberufs in Spanien wirksam macht. Erteilt wurde sie am 11. Mai 2026 durch das spanische Gesundheitsministerium (Ministerio de Sanidad, Dirección General de Ordenación Profesional) gemäß Directiva 2005/36/CE und Real Decreto 581/2017, Aktenzeichen R-04682-MED-AL-VENUS. Es handelt sich um eine Anerkennung der Qualifikation, nicht um eine eigenständige spanische Approbation.
Qualifikationen im Überblick
| Qualifikation | Datum / Aktenzeichen | Status |
|---|---|---|
| Approbation Deutschland | 2021 · Bezirksregierung Arnsberg, NRW | Erteilt |
| EU-Anerkennung der Qualifikation Spanien | 11. Mai 2026 · Az. R-04682-MED-AL-VENUS · Directiva 2005/36/CE, RD 581/2017 | Erteilt |
| Colegiación COMIB (Ärztekammer Balearen) | Colegiado seit 9. Juni 2026 · Nº de Colegiado 070714182 | Abgeschlossen |
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- Aktenzeichen
- R-04682-MED-AL-VENUS
- Datum der Resolución
- 11. Mai 2026
- Behörde
- Ministerio de Sanidad — Dirección General de Ordenación Profesional, Reino de España
Status COMIB
Mitglied der Ärztekammer der Balearen — Colegiado Nº 070714182.
Die Anerkennung der Qualifikation durch das Ministerio de Sanidad ist die rechtliche Grundlage für die Berufsausübung in Spanien. Die tatsächliche Ausübung setzt zusätzlich die Eintragung in das zuständige Berufskollegium voraus (Art. 4 Ley 2/1974, Art. 38 LOPS 44/2003) — diese Colegiación ist seit dem 9. Juni 2026 abgeschlossen (Número de Colegiado 070714182).
- Anerkennung Ministerio de Sanidad
- Colegiación COMIB (Ärztekammer Balearen)
- Praxisstart Doc-Mallorca
Anerkennung und Colegiación sind abgeschlossen. Der reguläre Service-Start von Doc-Mallorca ist der 2. August 2026; bis dahin werden keine verbindlichen Buchungen angenommen.
Verifizierung
Original-Resolución
Die Original-Resolución des Ministerio de Sanidad liegt vor und kann auf begründete Anfrage (z. B. durch Hotelpartner, Versicherer oder Behörden) vorgelegt werden.
Aus Datenschutzgründen wird die Resolución nicht öffentlich verlinkt: das Originaldokument enthält die persönliche NIE (nationaler Identifikator gemäß LOPDGDD Art. 9), die nicht veröffentlicht werden darf. Eine geschwärzte Version wird auf Anfrage bereitgestellt.
Unabhängig prüfbar sind zudem die wissenschaftliche Publikation des Arztes (PubMed PMID 33935600) sowie das ORCID-Profil 0000-0002-1436-3019. Die ärztliche Schweigepflicht gilt selbstverständlich bei jeder Behandlung; bei akuter Lebensgefahr ist der europäische Notruf 112 zuständig.
Fragen zur Anerkennung oder zum Service?
Schreiben Sie mir — gern auch zur Versicherungs-Erstattung oder zum Service-Start am 2. August 2026.