Concierge meldet sich
Ihre Hotel-Concierge, Hausverwaltung oder Charter-Agentur ruft die Direktnummer an. Stichworte: Standort, Wunschzeitpunkt, ggf. Zugangsregelung.
Concierge & Hausverwaltung
Wenn Ihr Hauspersonal, Ihre Hotel-Concierge oder Ihre Charter-Agentur den Arzt für Sie anruft, behandelt Sie trotzdem ich persönlich. Der Direkt-Draht bleibt zwischen Ihnen und mir. Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Datenfluss
Was der Concierge / die Hausverwaltung weiß
Nur die Tatsache der Vermittlung: dass eine Anfrage gestellt wurde, ggf. die Honorar-Freigabe, und nach dem Besuch die Bestätigung der Termin-Erledigung.
Keine Symptome. Keine Diagnose. Kein Behandlungsverlauf. Kein medizinischer Bericht.
Was Sie als Patient erhalten
Schriftlicher Befundbericht per E-Mail mit Anamnese, Diagnose und Behandlung.
Digitale Privatrechnung — direkt an Sie, nicht an die vermittelnde Stelle. Auf Wunsch an eine abweichende Rechnungsadresse.
Rezepte und Folgeüberweisungen — sofern medizinisch indiziert.
Rechtsgrundlage: § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Ärztliche Schweigepflicht) — Verletzung ist strafbar. Diese Regel gilt unabhängig davon, wer den Termin vermittelt hat.
Ablauf
Ihre Hotel-Concierge, Hausverwaltung oder Charter-Agentur ruft die Direktnummer an. Stichworte: Standort, Wunschzeitpunkt, ggf. Zugangsregelung.
Ich rufe persönlich Sie als Patient zurück (nicht den Concierge), kläre Ihre Beschwerden vertraulich und vereinbare den Termin. Eine garantierte Reaktionszeit kann ich nicht zusagen.
Hausbesuch in Hotel, Villa oder Apartment. Bezahlung direkt nach dem Einsatz per Kreditkarte oder EC-Karte. Befundbericht und Privatrechnung gehen ausschließlich an Sie.
Erweiterte Verschwiegenheit
Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt gesetzlich für jede Behandlung — ohne Zusatzkosten, ohne Vereinbarung. Auf Wunsch erstelle ich vor dem Hausbesuch eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung mit:
Die erweiterte Vereinbarung ist kostenfrei und für jeden Patienten verfügbar — sie ist kein Premium-Add-on, sondern eine Service-Option.
Honorar
Gleiche Pauschalpreise unabhängig vom Buchungs-Kanal. Kein Concierge-Aufpreis, keine Premium-Stufe, keine Bevorzugung. Bezahlung direkt nach dem Einsatz per Kreditkarte oder EC-Karte. Reisekrankenversicherungen erstatten privatärztliche Hausbesuche im Ausland in der Regel.
Häufige Fragen
Niemand außer Ihnen und mir. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt absolut — Behandlungsinhalte werden weder an die Hotel-Rezeption, den Concierge, die Villa-Hausverwaltung noch an Charter-Agenturen weitergegeben. An die vermittelnde Stelle geht nur die Tatsache des Besuches und die Honorar-Freigabe zurück, keinerlei medizinische Inhalte.
Eingeschränkt. Eine gültige Privatrechnung in Spanien muss den Patienten namentlich nennen (gesetzliche Pflichtangabe). Auf Wunsch kann jedoch die Rechnungsadresse abweichend angegeben werden (Wohnsitz, Rechtsanwaltskanzlei, Family-Office). Anrede, Anfahrt und Behandlung können je nach Wunsch personennahe oder formeller gestaltet werden.
Direkt an Sie als Patient — niemals an die Hotel-Rezeption, an die Hausverwaltung oder an die Charter-Agentur. Sie erhalten die digitale Privatrechnung per E-Mail. Auf Wunsch kann die Rechnungsadresse abweichend von der Hauptwohnsitz-Adresse hinterlegt werden.
Bezahlung erfolgt direkt nach dem Einsatz durch den Patienten per Kreditkarte oder EC-Karte (mobiles Kartenterminal). Auch wenn die Anfrage über das Hotel vermittelt wurde, ist der Patient direkter Vertragspartner. Eine Übernahme der Kosten durch das Hotel ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht der Standard.
Bei akuter Lebensgefahr immer sofort 112 (europäischer Notruf) wählen — der spanische Rettungsdienst ist die richtige Adresse. Doc-Mallorca ersetzt nicht den Notdienst. Bei nicht-akuten Beschwerden in der Villa ist ein Hausbesuch in der Regel innerhalb kurzer Zeit organisierbar.
Auf Wunsch ja, kostenfrei. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt ohnehin gesetzlich. Eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung (Bestätigung der Verschwiegenheit, abweichende Rechnungsadresse, Datenfluss-Klärung gegenüber Hotel/Concierge) kann auf Anfrage vor dem Hausbesuch unterzeichnet werden — ohne Aufpreis und ohne Bedingung an die Patienten-Klasse.
Anfragen — auch über Concierge — ab heute jederzeit per WhatsApp.